Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahrverbot

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Der Bußgeldkatalog sieht ab bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie ab bestimmten Trunkenheits- und Drogenfahrten die Anordnung eines Fahrverbots zur „erzieherischen Einwirkung“ auf den Betroffenen vor (weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ra-kotz.de/bussgeldkatalog2009.htm. Von einem Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme kann jedoch abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen, gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände vorliegen (z.B. Ersttäter, Grenzwerte nur geringfügig überschritten, geringes Verkehrsaufkommen, Vielfahrer etc.). Auch aus beruflichen Gründen kann von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn das Fahrverbot zu einer Existenzgefährdung führt.

By: MIKI Yoshihito
Bei Arbeitnehmern ist hierfür eine drohende Kündigung des Arbeitsplatzes erforderlich, die nicht durch die Verbüßung des Fahrverbots im Urlaub abgewendet werden kann. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist eine konkrete Existenzbedrohung darzulegen, die nicht durch eine Vollstreckung im Urlaub oder die Einstellung eines Fahrers abgewendet werden kann. Auch das Nachtatverhalten findet positive Berücksichtigung, wenn der Betroffene an einer zeit- und kostenintensiven verkehrspsychologischen Beratungsmaßnahme oder an einem Aufbauseminar teilnimmt. Bei der Herabsetzung des Regelfahrverbots bzw. bei einem Verzicht wird im Gegenzug das Bußgeld entsprechend erhöht. Bei einem Durchschnittsverdiener ist diese finanzielle Einbuße dazu geeignet, einen erzieherischen Effekt herbeizuführen, ohne dass es ein Fahrverbot bedarf.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ra-kotz.de/verteidigungfahrverbot.htm[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv