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Der Wohnungs-/Hauseigentümer ist für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich, selbst dann, wenn er die Wohnung oder das Haus vermietet hat (VG Neustadt, Urteil vom 14.06.2010, Az: 4 K 311/10.NW). Zahlt der Mieter die Abfallentsorgungskosten nicht, so haftet der Wohnungs-/Hauseigentümer. Der Wohnungs-/Hauseigentümer kann zivilrechtlich Rückgriff auf seinen Mieter nehmen.[…]