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Rechtsanwälte Kotz GbR

Weihnachtsgeld für Betriebsrentner – betriebliche Übung

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BAG
Az.: 3 AZR 123/08
Urteil vom 16.02.2010

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Oktober 2007 - 8 Sa 890/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die versorgungsrechtliche Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger Weihnachtsgeld für die Jahre 2005 und 2006 in rechnerisch unstreitiger Gesamthöhe von 500,00 Euro zu zahlen.
Der Kläger, der im Zeitraum vom 1. Januar 1966 bis zum 1. Januar 2001 bei der Beklagten beschäftigt war, bezieht nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis von der Beklagten Versorgungsleistungen.
Ohne Rücksicht auf die Höhe des vormaligen Arbeitsentgelts und die Dauer der Betriebszugehörigkeit zahlte die Beklagte seit 1992 an alle Betriebsrentner jeweils im November eines jeden Jahres einen Betrag in Höhe von 500,00 DM, später in Höhe von 250,00 Euro, als Weihnachtsgeld.
In Umsetzung eines „Konzept(es) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ teilte die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 22. Januar 2002 auszugsweise Folgendes mit:
„… im Rahmen der Überarbeitung des Sozialleistungstableaus … hat der Vorstand entschieden, dass die freiwillige Zahlung, die Sie in der Vergangenheit gemeinsam mit Ihrer Rentenzahlung im November erhielten, nur noch bis 2004 geleistet wird.“
In den Abrechnungen, welche die Beklagte dem Kläger im November 2002, 2003 und 2004 erteilte, rechnete die Beklagte das Weihnachtsgeld als „Versorgungsbezug freiwillige Zahlung“ ab. Wie in ihrem Schreiben vom 22. Januar 2002 angekündigt, stellte die Beklagte im Jahr 2005 die Zahlung des Weihnachtsgeldes an die Betriebsrentner, so auch an den Kläger, ein.
Der Kläger, der seinen Zahlungsanspruch auf die Grundsätze zur betrieblichen Übung gestützt hat, hat behauptet, sein mittlerweile verstorbener Arbeitskollege B habe unter Bezugnahme auf das Schreiben der Beklagten vom 22. Januar 2002 dem angekündigten Wegfall des Weihnachtsgeldes ua. in seinem, des Klägers, Namen schriftlich widersprochen.
Der Kläger hat beantragt,
1.  die Beklagte zu verurteilen, an ihn 250,00[…]


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