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Wann ist ein notarielles Testament ungültig?

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Von Notar erstelltes Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen auch unwirksam sein
Im Grunde genommen ist die Denkweise der meisten Menschen, die ein rechtssicheres und gültiges Testament aufsetzen wollen, relativ simpel und durchaus auch nachvollziehbar. Um ein derartiges Testament errichten zu können ist einfach nur der Gang zu einem Notar erforderlich. Obgleich diese Denkweise auch durchaus in gewissen Teilen richtig erscheint, so wissen doch die wenigsten Menschen, dass unter gewissen Umständen auch ein notarielles Testament ungültig sein kann. Dieses Wissen ist dabei ebenso wichtig wie das Wissen dahingehend, welche Voraussetzungen für ein gültiges Testament überhaupt gegeben sein müssen.

Der Notar hat grundsätzlich die Pflicht der Neutralität. Dementsprechend darf sich der Notar aus dem Testament heraus auch keinerlei Vorteile verschaffen. Es gibt jedoch trotzdem die Möglichkeit, den entsprechenden Notar auch als Testamentsvollstrecker einzusetzen.

(Symbolfoto: Von Daniel Jedzura/Shutterstock.com)
Welche Testamentsformen sind gültig?
Grundsätzlich kann in Deutschland ein Testament von einem Erblasser auf zwei verschiedenen Arten errichtet werden. Diese Arten sind

das privat verfasste Testament
das Testament mithilfe des Notars

Für ein gültiges privates Testament ist ein Papier sowie ein Stift bereits vollkommen ausreichend. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Erblasser dieses Testament eigenständig und dementsprechend auch ohne Fremdeinwirkung verfasst hat. Das Datum sowie die eigenhändige Unterschrift des Testators sind zwei wesentliche Aspekte des privaten Testaments, welche nicht fehlen dürfen. Es ist zudem auch möglich, ein privates Testament im Rahmen einer notariellen Beglaubigung entsprechend notariell beglaubigen zu lassen. In der gängigen Praxis ist dies jedoch eher die Ausnahme, da die meisten Menschen, die zwecks eines Testaments einen Notar aufsuchen, dieses Testament gleich direkt von dem Notar erstellen lassen.

Ein rechtsgültiges Testament kann jedoch auch mithilfe des Notars verfasst werden. Hierbei handelt es sich dann um das sogenannte öffentliche Testament, welches in der gängigen Praxis auch als notarielles Testament bekannt ist.

Das nota[…]


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