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Rechtsanwälte Kotz GbR

Streikmaßnahmen – Unterlassung in christlichen Einrichtungen

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Arbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 18.03.2011
Az: 14 Ca 223/10

1.
Die Klage wird abgewiesen, wobei die Klage gegen die Beklagte zu 2.) als unzulässig abgewiesen wird.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Unterlassung von Streiks in ihren Einrichtungen.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine privatrechtlich organisierte diakonische Einrichtung. Sie betreibt an drei Standorten in Hamburg Krankenhauskomplexe mit zahlreichen Fachabteilungen und rund 368 stationären Betten. Sie beschäftigt etwa 1050 Arbeitnehmer. Die im Jahr 2003 gegründete Gesellschaft der Klägerin ist ein Zusammenschluss der evangelischen Krankenhäuser A.E., B. und E.. Bis zum Bezug des Neubaus Ende des Jahres 2010 (……..) arbeitete die Klägerin an den drei Standorten in Eb (…..), Ed (……) und St. (………).
Die Klägerin wird von drei Gesellschaftern getragen: der A. gemeinnützige Aktiengesellschaft, der………. und dem Evangelisch-methodistischen Schwesternheim B.. Die A. gAG ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. Bei der Evangelisch-Lutherischen Diakonissenanstalt ….. von 1867 handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Pastor Dr. ….. mit langer diakonischer Tradition und Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Hamburg. Gleiches gilt für das Evangelisch-methodistischen Schwesternheim B. von 1867, einen Verein nach altem hamburgischem Recht, der heute durch Herrn Pastor….. geleitet wird. In der Gesellschafterversammlung der Klägerin sind Pastoren der Nordelbischen Kirche vertreten. Die Evangelisch-Lutherischen Diakonissenanstalt A.E. ist zudem in den Staatskirchenvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Nordelbischen Ev.-luth. Kirche vom 29. November 2005 einbezogen (Anlage ASt 5 im Anlagenband zu 14 Ga 9/10 – Bl. 12-14).
Sie ist nach § 2 Ziffer 3 ihres Gesellschaftsvertrages (Anlage ASt 6 im Anlagenband zu 14 Ga 9/10 – Bl. 26c) Mitglied des Diakonischen Werkes Hamburg. Dort lautet es wörtlich:
“ Die Gesellschaft ist Mitglied im Diak[…]


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