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Rechtsanwälte Kotz GbR

Diskriminierung in Stellenanzeige – flexibel und belastbar

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Landesarbeitsgericht Nürnberg
Az: 6 Sa 675/07
Urteil vom 19.02.2008

Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2008 für Recht erkannt:
I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 04.09.2007, Az. 4 Ca 2484/07, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

T a t b e s t a n d :
Die Parteien streiten über die Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung eines Bewerbers wegen dessen Behinderung.

Der Beklagte, der eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt mit Kfz-Handel mit in der Regel fünf Arbeitnehmern betreibt, schaltete unter dem 04.12.2006 auf dem Online-Markt eine Stellenanzeige mit folgendem Inhalt (Anlage 1 zur Klageschrift, Bl. 7 f. d.A.):

„Stellenangebot vom 04.12.2006

Kraftfahrzeugmechaniker/in – Personenkraftwageninstandhalt.

gesucht von …

Berufsgruppe

Kraftfahrzeugmechaniker/in – Personenenkraftwageninstandhalt.

Betriebart: Instandhaltung und Reparatur

Beschreibung

Moderne, freie Kfz-Reparatur-Werkstätte sucht eine/n flexible/n und belastbare/n Mechaniker/in. Die wichtigsten Anforderungen: 1) Berufserfahrung – Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten 2) Kenntnisse in Kfz-Elektrik und Elektronik 3) sehr gute Kfz-Reparatur-Werkstätte sucht eine/n flexible/n und belastbare/n Kfz-Mech. Die wichtigsten Anforderungen: 1) Berufserfahrung – Fähigkeit zu selbständigem 2) Kenntnisse in Kfz-Elektrik und Elektronik 3) sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift“

Der Kläger bewarb sich unter dem 06.12.2006 mit folgendem Schreiben (Anlage 2 zur Klageschrift, Bl. 9 d.A.):

„durch Ihre Anzeige bei „1a-stellenmarkt.de“ habe ich erfahren, dass sie Verstärkung im Servicebereich suchen. Diese Tätigkeit und mehr leistete ich schon seit vielen Jahren.

Zurzeit bin ich arbeitslos. Mein Tätigkeitsfeld umfasste in der Vergangenheit mehrere Positionen in einem Autohaus. Ich war zuletzt Leiter der Service-Abteilung der Marken C… und D…, Leiter der T&Z Abteilung, und ebenfalls Leiter und Sachbearbeiter des Garantie-Managements beider Marken. Natürlich habe ich, wenn Not am Mann war auch praktisch in der Werkstatt gearbeitet.

Meine freundliche und umgängliche Art kommt im Allgemeinen gut an.

Ich möchte Sie im Vorfeld der Fairness halber darauf hinweisen[…]


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