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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG-Beschluss über pauschale Stromkostenabrechnung

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AG Besigheim – Az.: 7 C 752/14 – Urteil vom 13.05.2016

1. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentumsgemeinschaft … in 7… … vom 20.08.2014 unter TOP 5 zur Festsetzung eines pauschale Geldbetrages für den Heizungsstrom in Höhe von 100,00 € pro Jahr wird für ungültig erklärt.

2. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentumsgemeinschaft … in … vom 19.09.2014 unter TOP 2 (Ablehnung der Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels) wird für ungültig erklärt.

3. Die Beklagten werden verurteilt, der Änderung des Schlüssels zur Verteilung der Heizkosten und Warmwasserkosten von derzeit 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten auf das Verhältnis 50% Grundkosten und 50 % Verbrauchskosten zuzustimmen.

4. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Rechtsverteidigung der Beklagten Ziffer 1, 3 – 5, und 7 entstandenen Kosten, die diese selbst zu tragen haben.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.400,00 € festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: pandpstock001/Shutterstock.com)

Die Parteien streiten um die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft sowie deren Ersetzung.

Der Kläger ist Miteigentümer der Wohnungseigentumsgemeinschaft … in … . In der Eigentümerversammlung vom 22.07.2009 wurde unter TOP 6 mit Wirkung ab dem 01.01.2010 ein Heizkostenverteilungsschlüssel von 70:30 (Verbrauch : Wohnfläche) mehrheitlich beschlossen. Am 20.08.2014 wurde im Rahmen der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungseigentumsgemeinschaft unter TOP 4 der Antrag des Klägers, den Heizkostenverteilungsschlüssel von einer Verteilung von 70:30 auf 50:50 (Verbrauch: Wohnfläche) zu ändern, mit Stimmenmehrheit von 4:2 Stimmen abgelehnt. Ferner wurde unter TOP 5 einstimmig der folgende Beschluss gefasst:

„Für die Heizanlage wird jährlich ein Stromverbrauch in Höhe von Euro 100,00 unterstellt. Dieser Betrag wird bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung angesetzt.

In der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 19.09.2014 wurde der in der Eigentümerversammlung vom 20.08.2014 unter TOP 4 gefasste Beschluss mit Stimm[…]


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