Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hinweispflicht einer Fluggesellschaft bei Flugverspätung und bestehenden Ausgleichsansprüchen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Hannover
Az: 517 C 13641/11
Urteil vom 31.07.2012

Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich): Nach Artikel 14 der Fluggastrechteverordnung EGV 261/2004 ist eine Fluggesellschaft dazu verpflichtet, die Fluggäste über ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung gegenüber der Fluggesellschaft aufzuklären. Klärt eine Fluggesellschaft einen Fluggast nicht über seine Ansprüche auf Ausgleichszahlung gegenüber der Fluggesellschaft auf, so kann der Fluggast einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung gegenüber der Fluggesellschaft beauftragen. Über die Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung EGV 261/2004 hinaus steht dem Fluggast ein Schadenersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB hinsichtlich der von ihm aufgewendeten Rechtsanwaltsgebühren zu.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,– Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2011 zu zahlen und die Kläger von außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 229,55 Euro freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger waren Passagiere eines von der Beklagten durchgeführten Fluges von Hannover nach Antalya. Dieser sollte am 28.05.2011 um 18.40 Uhr in Hannover starten, startete tatsächlich erst um 01.20 Uhr am Folgetag. Die Kläger machen Ausgleichsansprüche nach Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung geltend und verlangen darüber hinaus Schadenersatz für die ihnen vorprozessual entstandenen Rechtsanwaltskosten. Zur Begründung tragen sie vor, die Beklagte habe die Kläger nicht, wie es in Artikel 14 der Fluggastrechteverordnung vorgesehen ist, über ihre Rechte aufgeklärt. Daher sei die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich geworden.
Die Kläger beziehen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 der Verordnung Nr. 261/2004 auch dann gewährt werden, wenn ein Flug nicht ausfÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv