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Diskriminierung (geschlechtsbezogene) bei Beförderung – Schadensersatzansprüche

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LAG Berlin
Az: 2 Sa 1776/06 (10 Sa 1050/06)
Urteil vom 19.10.2006
Vorinstanz: ArbG Berlin, Az: 28 Ca 5196/06, Urteil vom 28.04.2006

Leitsätze

1) Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung muss die Arbeitnehmerin gegebenenfalls Hilfstatsachen darlegen und unter Beweis stellen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.

2) Alleine das Vorliegen einer Schwangerschaft bei der gegenüber einem männlichen Mitbewerber nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Beförderungsstelle reicht hierzu nicht aus.

3) Unstreitige oder erwiesene Äußerungen des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten mit geschlechtsspezifischem Gehalt im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren können solche Hilfstatsachen darstellen; dies war im Streitfalle allerdings nicht gegeben, weil sich die Äußerungen über die „familiäre Situation“ der Bewerberin nicht auf die Beförderungsentscheidung selbst bezogen haben.

In Sachen hat das Landesarbeitsgericht Berlin, 2. Kammer, auf die mündliche Verhandlung vom 19.10.2006 für Recht erkannt:
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin
vom 28. April 2006 – 28 Ca 5196/06 – geändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
T a t b e s t a n d
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei einer Beförderungsentscheidung.
Die Klägerin war seit dem 1. April 2002 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Musikbranche, bzw. deren Rechtsvorgängerin zuletzt als „Marketing Director International Division“ gegen eine Bruttomonatsvergütung von rund 8.700,00 EUR tätig.
Sie arbeitete in dem Bereich „International Marketing“ , dem der Vizepräsident Herr E. vorstand. Sie war als „ Directorin Pop“ eine von drei Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter, die beiden übrigen Abteilungsleiter waren Männer.
Im September 2005 wurde Herr E. zum Senior-Vize-Präsident Music-Division befördert […]


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