AG Siegen
Az.: 14 C 2166/12
Urteil vom 30.11.2012
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2012 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten im Wege des Regresses im Innenverhältnis aufgrund eines Verkehrsunfalles in Anspruch.
Die Klägerin war Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen …Dieses war im Februar 2011 in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zu diesem Zeitpunkt führte der Beklagte dieses als mitversicherte Person.
Am 24.02.2011 kam es zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein durch den Beklagten verursachter Fremdschaden in Höhe von 8.952,43 € entstand. Der Unfallhergang ereignete sich wie folgt:
Der Beklagte fuhr mit dem Fahrzeug bei glatter Straße auf eine Unfallstelle zu, die weithin sichtbar durch ein Einsatzfahrzeug der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht abgesichert war. Zu diesem Zeitpunkt wies der Beklagte eine Alkoholisierung von mindestens 0,7 Promille auf. Der Beklagte fuhr ohne abzubremsen an dem Fahrzeug vorbei, welches vor der Unfallstelle mit eingeschaltetem Blaulicht abgestellt war und näherte sich dann mit hoher Geschwindigkeit dem dahinter abgesperrten Unfallbereich. Dort befand sich der POK…., welcher dem Beklagten Handzeichen gab, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Nachdem der Beklagte die Unfallstelle wahrgenommen und ein Bremsmanöver eingeleitet hatte, verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und rutschte auf die Unfallstelle und den Polizeibeamten zu. Er kollidierte mit dem am Unfallort stehenden weiteren Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen …
Mit Schreiben vom 02.03.2012 wurde der Beklagte unter Fristsetzung zum 02.04.2012 zur Zahlung aufgefordert. Eine Zahlung erfolgte nicht.
Die Klägerin behauptet, der Unfall sei auf die Alkoholisierung des Beklagten zurückzuführen. Ein nüchterner Verkehrst[…]