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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankenversicherungsvertrag – Rücktritt bei Gesundheitsfragen durch Makler

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LG Dortmund
Az.: 2 O 213/12
Urteil vom 02.01.2013

Es wird festgestellt, dass das Versicherungsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zur Versicherungsscheinnummer ……. durch den Rücktritt der Beklagten vom 09.03.2012 nicht beendet ist, sondern unverändert fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Parteien streiten über die Frage, ob ein zwischen den Parteien geschlossener Krankenversicherungsvertrag fortbesteht.
Der Vertrag wurde durch den Zeugen A vermittelt, mit dem der Kläger einen Maklervertrag geschlossen hatte. Auf Seite 2 des von dem Zeugen A verwandten Antragsformulars vom 20.11.2009 findet sich oberhalb der Gesundheitsfragen der Hinweis: „Bitte beantworten Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig. Die Verletzung der Anzeigepflicht kann z.B. dazu führen, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben, der Versicherer den Vertrag kündigt, zurücktritt oder anfechtet. Beachten Sie hierzu bitte die Erläuterungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht/ Hinweise auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung (auf Seite 1 von 1 * Ergänzende Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht).“
Die Gesundheitsfragen sind im Wesentlichen von dem Kläger verneint worden, auch diejenige nach Krankheiten und Beschwerden in den letzten 5 Jahren. Bei der Frage nach ambulanten Beratungen, Behandlungen und Untersuchungen gab der Kläger den Verdacht einer Harnweginfektion an. Bei der Frage nach zahnärztlichen und zahnprothetischen Behandlungen gab der Kläger das Setzen zweier Implantate an.
Lediglich in der Gesundheitsfrage 6.3. ist die Beklagte namentlich genannt. In dieser heißt es wie folgt:
„Anzahl der ersetzten oder überkronten Zähne? (beim E Sind Zähne seit mehr als fünf Jahren ersetzt?) (D- Anzahl der mit künstlichen Zähnen, Brücken, Kronen, Zahnprothesen versorgten Zähne, wenn der Zahnersatz älter als 10 Jahre ist? (BK/UKV 6 Jahre?) (Bei J genaue Altersangabe des Zahnersa[…]


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