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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gaswheelie mit Motorrad – Eingriff in Straßenverkehr

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Amtsgericht Lübeck
Az: 61 Gs 125/11
Beschluss vom 09.12.2011

In dem Ermittlungsverfahren wegen vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vorläufig entzogen.

Gründe
Der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, ist zulässig und dringt auch in der Sache – wenngleich mit abweichender Begründung – durch.
1.
Dem Erfolg des Antrags steht insbesondere nicht schon entgegen, dass er erst knapp drei Monate nach dem Tattag gestellt wurde (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 54. A. 2011, § 111a Rdn. 3 m.w.N. zum Meinungsstand), denn nach Erstellung eines im Ermittlungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens und sodann erfolgter Abgabe durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft ist unmittelbar danach von dieser der Antrag gestellt worden. Eine Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kommt aber regelmäßig erst in Betracht, wenn der Sachverhalt genügend aufgeklärt ist (vgl. König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. A. 2011).
Auch die materiellen Voraussetzungen für die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach § 111 a StPO sind nach dem bisherigen Ermittlungsstand gegeben.
Danach befuhr der Beschuldigte am 27.08.2011 gegen 21:17 Uhr mit dem Kraftrad Suzuki Typ GSX-R 750/WVB 3 mit einer (zulassungs-)bescheinigten Nennleistung von 25 kw (9300 Umdrehungen/min) – amtliches Kennzeichen …öffentliche Straßen, u.a. die Hauptstraße. Dabei bewirkte er durch eine gezielte Betätigung des Gashebels, dass sich das Kraftrad mit dem Vorderrad von der Straße aufrichtete (sog. Gaswheelie). Nachdem der Beschuldigte zunächst allein auf dem Hinterrad weitergefahren war, verlor er aus nach derzeitigem Sachstand unbekannten Gründen die Kontrolle über das Kraftrad und stürzte. Das Kraftrad rutsche über die Straße auf einen angrenzenden Gehweg, verfehlte dabei sich zwei dort befindliche Passanten letztlich nur dank deren schnellen Ausweichens um weniger als einen Meter und kollidierte schließlich mit zwei Verkehrsschildern, von denen eines leicht beschädigt, eines zerstört wurde. Der Beschuldigte verfügt seit dem 29.09[…]


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