OLG Hamm
Az: 2 Ss OWi 31/06
Beschluss vom 06.02.2006
Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Hagen gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwelm vom 27. September 2005 hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 06. 02. 2006 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft sowie des Betroffenen bzw. seiner Verteidiger beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Schwelm zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises hat mit Bußgeldbescheid vom 8. Februar 2005 gegen den Betroffenen wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage eine Geldbuße in Höhe von 185,00 € sowie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats mit der Maßgabe nach § 25 Abs. 2 a StVG festgesetzt.
Auf den hiergegen rechtzeitig eingelegten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht ihn durch das angefochtene Urteil wegen fahrlässiger Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße in Höhe von 350,00 € verurteilt. Von der Verhängung eines Fahrverbots hat es abgesehen.
Es hat u.a. folgende persönliche und tatsächliche Feststellungen getroffen:
„Der Betroffene ist von Beruf Taxifahrer, hat Ehefrau und ein Kind zu unterhalten und ist deshalb auf die Fahrerlaubnis existenziell angewiesen.
Der Betroffene befuhr mit dem Pkw, Taxi, amtliches Kennzeichen XXXXXXX am 04.12.2004 gegen 5.40 Uhr die Hagener Straße, B 7, im Stadtgebiet Gevelsberg Fahrtrichtung Hagen. Mit normaler Stadtgeschwindigkeit – die genaue Geschwindigkeit konnte nicht ermittelt werden – näherte er sich dem Bereich der Lichtzeichenanlage Hagener Straße / Eichholzstraße. Die Eichholzstraße mündet aus Sicht des Betroffenen von links in die Hagener Straße. Zu dieser frühen Uhrzeit zeigte die Lichtzeichenanlage für den Betroffenen Rotlicht. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Dauerrotlicht, das nur auf Anforderungskontakt auf Grün umschaltete. Die Lichtzeichenanlage stand schon einige Minuten auf Rotlicht, als der Betroffene sich ihr näherte. Ohne anzuhalten und mit unverminderter Geschwindigke[…]