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Pferdekauf – Rücktritt vom Kaufvertrag

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OBERLANDESGERICHT KOBLENZ
Az.: 5 U 900/08
Urteil vom 13.11.2008
Vorinstanz: LG Bad Kreuznach, Az.: 3 O 153/07

In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2008 für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 11. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe:
I.
Der Beklagte betreibt eine Pferdezucht. Am 29. August 2006 kaufte der Kläger dort eine vierjährige Stute zum Preis von 7.000 EUR. Seinem Vortrag nach hatte der Beklagte zuvor erklärt, das Pferd sei ruhig und könne von Kindern geritten werden. Entgegen dieser Aussage habe sich das Tier dann aber zunehmend nervös gebärdet. So habe es etwa zehn Tage nach dem Kauf wegen Hundegebells gescheut und im weiteren Verlauf Reiter, darunter auch seine kleine Tochter, abgeworfen.
Vor diesem Hintergrund habe der Beklagte entsprechend einer von vornherein getroffenen Abrede im November 2006 die Rückabwicklung des Kaufvertrages zugesagt. Diese Zusage sei im Folgemonat bestätigt worden.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 25. Januar 2007 teilte der Kläger dem Beklagten mit, „dass die Zusicherungen, die vor Kauf und auch am Tag des Kaufs von Ihnen abgegeben worden sind, nicht zutreffen…. Es war … außerordentlich wichtig, dass es sich um ein Pferd handelt, welches ruhig ist und ein Kind nicht abwirft.“ Sodann wurde unter Bezug darauf, dass bereits im Dezember 2006 eine dahingehende Erklärung erfolgt sei, „erneut der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen“.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Kläger den Beklagten auf Erstattung des Kaufpreises von 7.000 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen die Rückgabe der Stute in Anspruch genommen und eine nicht weiter erläuterte „Nebenforderung“ von 313,86 EUR zuzüglich Zinsen geltend gemacht. Er hat seine Rechte auf die behauptete Rückabwicklungszusage des Beklagten, einen gesetzlichen Vertragsrücktritt und die Erwägung gest[…]


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