OLG Schleswig
Az: 2 U 2/11
Urteil vom 27.03.2012
Die Berufung der Beklagten gegen das 17. März 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung einzelner Bestimmungen in ihren vorformulierten Vertragsbedingungen in Anspruch.
Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 Organisationen und seit dem 16. Juli 2002 in die ursprünglich bei dem Bundesverwaltungsamt und mittlerweile beim Bundesjustizamt gemäß § 4 UKlaG geführte Liste eingetragen.
Die Beklagte bietet Mobilfunkleistungen an, die sowohl im Prepaid-Verfahren mit Vorauszahlung des Kunden, als auch im Rahmen von Postpaid-Verträgen bezogen werden können. Sie bedient sich dabei der Mobilfunknetze der Firmen …………..und bietet ihre Leistungen unter der Internetadresse www.(…).de an. Darauf sind unter dem Link „AGB & Datenschutz“ verschiedene Bedingungswerke zur Einsicht und zum Download hinterlegt.
Die Beklagte verwendet zum einen das Bedingungswerk mit der Überschrift „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der k. GmbH“ (Anlage K 5, Bl. 21 ff. d. A.). Für die Kunden der Beklagten ist nach Ziffer 7.6 der AGB die Zahlung durch Teilnahme am Lastschriftverfahren obligatorisch. Die Einzugsermächtigung ist danach „wesentlicher Vertragsbestandteil“. Ferner hält die Beklagte gesonderte „Allgemeine Geschäftsbedingungen k. Prepaid“ vor (Anlage K 6, Bl. 28 ff. d. A.). Im Internetauftritt der Beklagten sind des Weiteren eine Darstellung ihrer verschiedenen Tarife (Anlage K 7, Bl. 36 f. d. A.) sowie Listen mit den Bezeichnungen „Prepaid Sonstige Preise & Sonderdienste“ (Anlage K 8, Bl. 38 d. A.) und „Sonstige Preise & Sonderdienste (Anlage K 9, Bl. 39 d. A.) enthalten.
Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind sowohl Bedingungen der Beklagten für das Prepaid-Verfahren, als auch Bedingungen, die allgemein für[…]