Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geheimhaltungsinteresse des Staates – nachteilige Auswirkung für Angeklagten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BUNDESGERICHTSHOF
Az: 3 StR 218/03
Urteil vom 04.03.2004

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 29. Januar 2004 in der Sitzung vom 4. März 2004 für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Februar 2003 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.

Von Rechts wegen
Gründe:
Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen „Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß es eines Eingehens auf die verfahrensrechtlichen Beanstandungen nicht bedarf.

I. Das Oberlandesgericht hat folgende Feststellungen getroffen:

Der Angeklagte studierte ab dem Wintersemester 1995 Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Dort lernte er im Verlauf des Jahres 1996 die bei den Anschlägen vom 11. September 2001 ums Leben gekommenen Mohamed El Amir Atta, Marwan Alshehhi und Ziad Jarrah sowie die anderweitig verfolgten Ramzi Binalshib, Zakariya Essabar und Said Bahaji kennen. In der Folgezeit kam es zu regelmäßigen Treffen dieses Personenkreises, bei denen die Beteiligten vor dem Hintergrund ihrer gemeinsamen islamistischen Einstellung religiöse und politische Themen diskutierten. Sie waren sich einig in der Ablehnung der Politik der USA und Israels. Gegen Ende des Jahres 1998 wurde ihre politisch-religiöse Einstellung immer radikaler. Sie befaßten sich zunächst gedanklich mit der Vorbereitung gewaltsamer Aktionen gegen die USA und faßten spätestens im Frühjahr 1999 den Entschluß, der ihnen verhaßten Regierung der USA durch Attentate einen schweren Schlag zu versetzen. Durch möglichst gleichzeitig herbeigeführte gezielte Abstürze entführter Flugzeuge in das World Trade Center in New York und andere symbolträchtige Gebäude in den USA sollte eine Vielzahl von US-Bürgern – auch jüdischen Glaubens – getötet werde[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv