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Rechtsanwälte Kotz GbR

„Pendlerpauschale“ – Kürzung verfassungswidrig?!

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BUNDESFINANZHOF
Az.: VI R 17/07
Entscheidung vom 10.01.2008

Leitsätze:
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

Tatbestand:
A.
Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt, Entscheidung des Finanzgerichts (FG) und Vortrag der Beteiligten)
I.

Sachverhalt
Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt als angestellter Bäckermeister Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er wohnt mit seiner Familie in X und arbeitet im 70 km entfernten Y. Seine Ehefrau bezieht ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach den Angaben des Klägers beträgt die Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte seiner Ehefrau in Z 37 km.
Mit seinem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Jahr 2007 beantragte der Kläger, seine Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 4 620 EUR als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (220 Tage x 70 km x 0,30 EUR). Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt –FA–) ermittelte den Freibetrag entsprechend der ab 2007 geänderten Gesetzeslage nach der um 20 km gekürzten Entfernung (220 Tage x 50 km x 0,30 EUR = 3 300 EUR abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 2 380 EUR). Gegen den insoweit ablehnenden Bescheid über die Lohnsteuer-Ermäßigung 2007 legte der Kläger erfolglos Einspruch ein.
II.

Entscheidung des FG
Das FG wies die Klage ab und ließ die Revision zu. Das Urteil des FG vom 7. März 2007  13 K 283/06 ist in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst (DStRE) 2007, 538 veröffentlicht. Das FG führte im Wesentlichen Folgendes aus:
Durch das Steueränderungsgesetz vom 19. Juli 2006 (BGBl I 2006, 1652, BStBl I 2006, 432 –StÄnd[…]


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