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Betriebsvermögens – Einheitsbewertung – „partiarische Darlehen“

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Finanzgericht München
Urteil vom 10.05.2006
Az.: 13 K 5062/01

Leitsatz:
1. Auch als „partiarische Darlehen“ bezeichnete Leistungen eines Gesellschafters einer KG an diese stellen eine stille Beteiligung dar, wenn insoweit eine Teilnahme an den Verlusten der KG vereinbart wurde und zudem aus dem KG-Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit dem „Darlehensvertrag“ die Absicht der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu ersehen ist.
2. Eine Beteiligung am Vermögen einer österreichischen KG im Sinne der Textziffer 15 Satz 1 des Schlussprotokolls DBA-Österreich 1954, ist auch im Fall einer aufschiebend bedingten Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert der KG erst mit dem Verkauf des gesamten Anlagevermögens der KG gegeben.
3. Bei der Prüfung, ob eine typische oder eine atypische stille Beteiligungen an einer österreichischen KG vorliegt, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles heranzuziehen und nicht – nach dem Grundsatz der sog. isolierenden Betrachtungsweise – nur der jeweilige konkrete Vertrag über die Begründung einer stillen Beteiligung.
4. Über einen nicht vom Klagebegehren umfassten Hilfsantrag des Finanzamtes ist nicht zu entscheiden.

In der Streitsache wegen Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993, 01.01.1994, 01.01.1995, 01.01.1996 gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992, 1993, 1994, 1995, 1996 hat der 13. Senat des Finanzgerichts München ohne mündliche Verhandlung am 09. März 2006 für Recht erkannt:
1. Die Einspruchsentscheidung vom …2002 wird aufgehoben. Dem beklagten Finanzamt wird aufgegeben, die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1992 bis 1996, jeweils vom …2000 und die Bescheide über den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01. Januar 1993, auf den 01. Januar 1994, auf den 01. Januar 1995 und auf den 01. Januar 1996, jeweils vom …2000, insoweit zu ändern, als hinsichtlich der Einkünfte der Klägerin aus den mit den beiden Verträgen vom …1983 bzw. vom …1986 der Betriebs-KG gewährten „partiarischen Darlehen“ gemäß dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen u[…]


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