Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: 3 U 2609/01
Verkündet am 20.08.2002
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth – Az.: 10 O 7950/00
In Sachen hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.7.2002 für Recht erkannt:
I. Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth von 19. Juni 2001 (Az.: 10 O 7950/00) abgeändert.
II. Die Beklagte- wird verurteilt, an die Klägerin 10.659,06 EURO (= DM 20.847,31) nebst 8,42 % Zinsen hieraus seit 22.07.2000 zu zahlen.
III. Im übrigen werden die Anschlußberufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19..6.2001 zurückgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.172,23 EURO (= DM 25.762,64) festgesetzt.
Gründe
I. Gemäß § 543 Abs. l a.F. ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. Es wird daher insoweit auf die Gründe des angefochtenen Ersturteils und die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze und vorgelegten Urkunden Bezug genommen.
II.
Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin sind jeweils zulässig. In der Sache erweist sie jedoch nur die Anschlußberufung als teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte gemäß § 823 Abs. l BGB ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen Beschädigung ihres Gemeinschaftseigentums am Anwesen in i.H.v. 10.659,06 EURO (= DM 20.847, 31) zu.
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung im 3. Obergeschoß dieses Anwesens. Unstreitig bohrte sie im Frühjahr oder Sommer 1998 auf ihrem Balkon die rechte Hauswand an, die an das Nachbaranwesen grenzt, setzte zwei Dübellöcher und drehte zwei 13 cm lange Schrauben ein, um ein Hängeregal zu befestigen. Eines dieser Löcher wurde dabei in das hinter der Thermohaut der Außenwand liegende. Regenfallrohr gebohrt. Seit Mitte 1999 traten in den darunter liegenden Wohnungen Nässeschäden auf. Die Bekl[…]