Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Forenbeiträge – Nutzeranspruch auf Löschung gegenüber Forenbetreiber?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Ratingen
Az: 8 C 486/10
Urteil vom 29.06.2011

Leitsatz:
Einem Forennutzer steht kein Löschungsanspruch oder Beseitigungsanspruch hinsichtlich seiner geposteten Forenbeiträge gegenüber dem Forenbetreiber gemäß § 98 Abs. 1 UrhG oder aufgrund einer sonstigen Anspruchsgrundlage zu. Ein Löschungsanspruch kann nach § 2 Abs. 2 UrhG bestehen, wenn der Beitrag eine Verkörperung menschlich-subjektiver und individueller Kreativität darstellt, die auf einer besonderen geistigen Leistung beruht.

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand
Der Kläger war unter dem Nutzernamen „…“ in dem Internetforum „…de“ registriert und stellte während der Dauer seiner Mitgliedschaft dort circa 1.000 Beiträge ein, Inhaber der Domain, auf welcher das Internetforum betrieben wird, ist die Beklagte zu 2). Die Beklagte zu 2) ist im Impressum der Internetseite „…de“ als Domaininhaber unter Angabe ihrer Adresse genannt. Der Beklagte zu 1) ist als inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV genannt. In den Boardregeln ist ein Anspruch auf Löschung verneint. Der Account wurde gelöscht und alle Beiträge des Klägers, die private Daten (Kontaktdaten und Bilder) enthielten, gelöscht. Mit Schreiben vom 12.10.2010 forderte der Kläger den Beklagten zu 1) auf, sämtliche Forenbelträge des Klägers im „…de“ zu löschen. Der Beklagte zu 1) wies dieses Ansinnen mit Schreiben vom 12.10.2010 zurück.
Der Kläger ist der Ansicht, dass ihm gegen beide Beklagte ein Anspruch auf Löschung sämtlicher von ihm verfasster Forenbeiträge zustehe.
Nach einer Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2) beantragt […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv