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Auffahren auf ein in Grundstückseinfahrt links abbiegendes Fahrzeugs

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OLG Düsseldorf: Auffahrunfall beim Linksabbiegen – Höchstgericht urteilt eindeutig
In einem Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche nach einem Auffahrunfall in Duisburg, bei dem der Beklagte auf das Fahrzeug des Klägers auffuhr, als dieser in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollte, entschied das OLG Düsseldorf zugunsten des Klägers. Das Gericht hielt das Versäumnisurteil aufrecht und verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zum Schadensersatz. 0

Die wesentlichen Punkte waren, dass der Kläger beim Abbiegen keine Sorgfaltspflichtverletzung beging und der Beklagte durch den Auffahrunfall schuldhaft handelte, da er nicht genügend Abstand hielt oder unaufmerksam war. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte, dass der Kläger einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens hat.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 107/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Düsseldorf bestätigte in seinem Urteil (Az.: I-1 U 107/14) die Ansprüche des Klägers auf Schadensersatz nach einem Auffahrunfall.
Der Kläger wurde beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt von hinten vom Beklagten gerammt, der die erforderliche Sorgfalt missachtete.
Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Klägers wurde nicht festgestellt; vielmehr trug der Beklagte die Schuld durch zu geringen Abstand oder Unaufmerksamkeit.
Der Anscheinsbeweis sprach gegen den auffahrenden Beklagten, da ein Auffahrunfall typischerweise auf dessen schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist.
Das Gericht lehnte die Berufung der Beklagten ab und hielt das Versäumnisurteil aufrecht, wodurch der Kläger dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrssicherheitspflichten und die Verantwortung auffahrender Fahrzeuge bei Unfällen.


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