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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schweißarbeiten – Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit eines Brandes?

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OLG Frankfurt
Az: 19 U 120/05
Urteil vom 05.04.2006

Gründe:
I.
Die Klägerin ist die Brandversicherung der Firma A-GmbH. Diese betreibt in O1 eine Papiersortieranlage, in welcher es am Abend des …08.2000 zu einem Brand kam. Die Klägerin zahlte an die A-GmbH auf den Gebäudeschaden 781.994,07 EUR sowie wegen des Schadens an der vernichteten Papiersortieranlage und der kaufmännischen Betriebseinrichtung 960.090,08 EUR. Wegen dieser Leistungen verlangt sie von der Beklagten Schadensersatz.
Die Beklagte war von der Firma A-GmbH mit der Durchführung umfassender Aus- und Umbauarbeiten in der Papiersortieranlage beauftragt. Am …08.2000 führten mehrere Mitarbeiter der Beklagten bis …:30 Uhr Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten im Bereich Stahlbau vom Ballistik-Separator oben (Arbeitsbereich 3 der Skizze Bl. 209 d.A.) durch. Eine Brandwache stellten die Mitarbeiter der Beklagten beim Verlassen der Halle nicht auf. Jedenfalls bis zum späten Nachmittag des …08.2000 erledigte auch der Mitarbeiter der Firma A-GmbH B Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten in der Halle an der abmontierten Ballenrutsche. Um ..:51 Uhr meldete der Brandmelder in der Halle den Ausbruch eines Brandes. Die um …:14 Uhr eintreffende Feuerwehr konnte das Entstehen eines erheblichen Brandschadens nicht mehr verhindern. Die Papiersortieranlage zeigte im oberen Bereich umfassende thermische Einwirkungen und Verfärbungen. Die drei Sortierbunker waren massiv thermisch geschädigt, die Förderbänder waren verbrannt, die Bleche verformt; oberhalb der Sortierbunker war die Sortieranlage einschließlich Elektrik und Einhausung vollständig ausgebrannt; die beiden mittleren Förderbänder oberhalb der Ballenpresse waren massiv geschädigt.

Die Klägerin hat behauptet, als Brandauslöser kämen nur die Arbeiten der Beklagten im Arbeitsbereich 3 in Betracht. Heiße Partikel, die im Bereich der Sortierkabine im Südwest-Eck zu Boden gefallen seien, hätten dort einen Schwel- bzw. Glimmbrand ausgelöst, der nach einigen Stunden zum Vollbrand geführt habe. Das ergebe sich aus dem Bericht des Sachverständigen S1 vom 23.07.2002 (Bl. 18 ff. d.A.), dessen tatsächliche Feststellungen und Schlussfolgerungen richtig seien. In diesem Bericht geht der Sachverständige S1 davon aus, dass der Brand in oder nahe der Südwest-Ecke der Sortierkabine seinen Ausgang genommen habe, weil hier die Brandspuren bzw. thermischen Einwirku[…]


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