AG München, Az.: 159 C 601/15, Urteil vom 02.02.2016
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.939,80 ⬠nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.07.2014 zu zahlen.
Im Ãbrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 57 % und der Beklagte 43 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 4.530,00 ⬠festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger verlangt vom Beklagten restliche Zahlung für die Bewirtung bei der Hochzeitsfeier des Beklagten.
Der Beklagte heiratete am … und feierte seine Hochzeit im Gemeindesaal des ⦠Zur Durchführung der Hochzeitsfeier durch das Lokal wurde am … ein Vertrag über die Verpflegung von 170 Erwachsenen zu je 42,00 â¬/Person und 26 Kindern zu je 15,00 â¬/Kind geschlossen. Der Vertrag wurde auf Klägerseite vom Geschäftsführer des Lokals, dem Zeugen … geschlossen. Die Verpflegung sollte einen Sektempfang mit Gurken- und Karottensticks, ein Hauptmenü mit Suppe, Fleischplatten (Rind, Schwein und Pute) mit SoÃe und Beilagen in Form von Spätzle und Reis, für die Kinder Schnitzel mit Pommes, ein Abendbuffet mit verschiedenen Vorspeisen, Fisch und Brot sowie alkoholfreie Getränke, Bier und Wein umfassen. Schnäpse und Spirituosen sowie Cocktails waren vom Preis ausgenommen, wurden aber vom Beklagten erlaubtermaÃen selbst mitgebracht. Der Beklagte leistete eine Anzahlung von 1.500,00 â¬.
Die Gurken- und Karottensticks wurden nicht im Rahmen des Sektempfangs serviert, sondern standen als Vorspeise auf den Tischen. Das vereinbarte Kindermenü wurde nicht serviert.
Die vom Beklagten mitgebrachte Hochzeitstorte wurde auf keinem speziellen Tortentisch, sondern auf einem Kellnerwagen, in den Saal zum Anschneiden durch das Brautpaar gebracht. SchnapsglÃ[…]