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DNA-Gutachten: heimlich eingeholtes kann bei Streit um Vaterschaft helfen

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OBERLANDESGERICHT KOBLENZ
Az.: 7 UF 457/05
Urteil vom 23.02.2006
Vorinstanz: Amtsgericht Idar-Oberstein, Az.: 8 F 598/03
 

Leitsatz:
Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten ist wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Vatershaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft (wie BGH, NJW 2005, 497).
Räumt jedoch die Mutter als Reaktion auf dieses Gutachten möglichen Mehrverkehr ein, reicht dies für die schlüssige Darstellung im Sinne des § 1600 b BGB aus. Grundlage der gerichtlichen Schlüssigkeitsprüfung ist dann nicht das DNA-Gutachten, sondern die Erklärung der Kindesmutter. Das gilt auch dann, wenn die Klage zunächst nur mit dem DNA-Gutachten begründet wurde und die Mutter – prozessordnungswidrig – als Zeugin oder Partei hierzu gehört wurde.
Die Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB beginnt nicht zu laufen, wenn der Scheinvater aus ihm zugehenden Informationen falsche Schlüsse zieht und deshalb subjektiv den Verdacht hegt, nicht der Vater zu sein, obwohl die Informationen bei objektiver Betrachtung dazu nicht geeignet sind.

In der Familiensache wegen Anfechtung der Vaterschaft hat der 7. Zivilsenat – 4. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 26. Januar 2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Idar-Oberstein vom 22. Juni 2005 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des Beklagten ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Gründe:
I.
Der Kläger erstrebt die Feststellung, nicht der Vater des am ….12.1986 geborenen Beklagten zu sein, dessen Vaterschaft er in einer am 24.09.1990 vor dem Jugendamt B… errichteten Urkunde anerkannt hat. Das Familiengericht hat nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es sich aufgrund des am 12.01.2005 ergangenen Urteils des BGH – XII ZR 227/03 – (NJW 2005, 497) an einer Verwertung eines vorprozessual vom Kläger heimlich e[…]


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