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Rechtsanwälte Kotz GbR

Scheidungsbeantragung und Erbrecht des überlebenden Ehegatten

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 Oberlandesgericht Koblenz
Az: 12 U 136/06
Urteil vom 27.11.2006

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. November 2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 13. Januar 2006 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.

Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage um die Ehegatten-Pflichtteilsrechte der Klägerin nach dem am … November 2003 verstorbenen F… J… J…, der am … Januar 1950 geboren war.

Der Erblasser hatte im Jahre 1971 mit der Klägerin die Ehe geschlossen. Aus dieser Ehe ging der Sohn M… J… hervor. Im September 2002 wurde die Erkrankung des Erblassers an Lungenkrebs diagnostiziert. Er hatte schon zuvor eine außereheliche Beziehung zur Beklagten, die bis zu seinem Tode andauerte. Der Erblasser beantragte am 27. Februar 2003 die Scheidung seiner Ehe mit der Klägerin beim Familiengericht bei dem Amtsgericht Montabaur. Durch handschriftliches Testament vom 28. Juni 2003 schloss er die Klägerin von der gesetzlichen Erbfolge aus und entzog ihr auch wegen eines von der Klägerin selbst im Jahre 2002 gestellten, allerdings am 10. Dezember 2002 wieder zurückgenommenen Scheidungsantrages den Pflichtteil. Der Erblasser setzte in dieser letztwilligen Verfügung die Beklagte sowie seinen ehelichen Sohn zu gleichen Teilen zu Erben ein. Der Scheidungsantrag des Erblassers wurde vor seinem Tode nicht mehr beschieden, obwohl der Erblasser noch am 27. Oktober 2003 ungeachtet seines schweren körperlichen Leidens an einer mündlichen Verhandlung des Familiengerichts teilnahm und dabei seinen Willen bekundete, geschieden werden zu wollen (16 F 119/03 AG Montabaur Bl. 34 ff.). Die Klägerin trat dem Scheidungsantrag entgegen und stellte Anträge im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich, die dazu führten, dass auch das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde, bevor der Erblasser am 22. N[…]


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