Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Miterbe Insolvenz – Vermerk im Grundbuch

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

 BGH
Az: V ZB 197/10
Beschluss vom 19.05.2011

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2011 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2010 wird auf Kosten der Antragstellerinnen zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.

Gründe
I.
Die Antragstellerinnen sind zusammen mit ……..in Erbengemeinschaft als Eigentümer zu 1/2 im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses genannten Grundstücks eingetragen. Die Eintragung erfolgte in Abteilung I unter der laufenden Nr. 2a (Antragstellerin zu 1), Nr. 2b (…. ) und Nr. 2c (Antragstellerin zu 2). Über das Vermögen von …. wurde Anfang 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wurde zunächst in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen:
„Nur lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2b. Die Zwangsversteigerung ist angeordnet…“.
Drei Tage später wurde die Eintragung „Die Zwangsversteigerung ist angeordnet“ gerötet und in Abteilung II unter Veränderungen eingetragen:
„Über das Vermögen des Eigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet …“.
Die Antragstellerinnen haben zunächst beantragt, das Grundbuch so zu berichtigen, dass der Insolvenzvermerk mit ausdrücklichem Bezug auf den Schuldner …. eingetragen ist. Hieran haben sie auch nach dem Hinweis des Grundbuchamts festgehalten, dass der Insolvenzvermerk wie folgt eingetragen und zu lesen sei:
„Nur lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2b: Über das Vermögen des Eigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet …“.
Das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde, mit der die Antragstellerinnen beantragt haben, den Insolvenzvermerk insgesamt aus dem Grundbuch zu löschen, ist erfolglos geblieben. Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgen sie diesen Antrag weite[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv