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Internetauktion – Versendungsverkauf –Haftung bei Untergang

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Landgericht Berlin
Az.: 18 O 117/03
Urteil vom 01.10.2003

In dem Rechtsstreit hat die Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin in Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, im schriftlichen Verfahren am 30. August 2003 für Recht erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 9.765,67 € nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 7. November 2002 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention hat der Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Streithelfer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abzuwenden, wenn nicht der Streithelfer zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger ersteigerte unter dem Pseudonym „XXXX“ vom Beklagten unter dem Pseudonym „XXX“ am 12. November 2001 bei der Firma „ebay“, einem Unternehmen, welches private Auktionen über das Internet durchführt, unter der Artikelnummer 165XXXXXXX eine Armbanduhr „Rolex Daytona Stahl“ zum einem Gebotspreis von 18.600 DM.
Der Kläger überwies sodann am 13. November 2001 einen Betrag in Höhe von 19.100,- DM (den Gebotspreis zuzüglich Versicherungs- und Versandkosten) auf ein Konto des Beklagten bei der Postbank AG Berlin.
Ausweislich eines Einlieferungsscheines der Deutschen Post, welcher als Absender den Beklagten und als Empfänger den Kläger ausweist, war an diesen am 17. November 2001 ein Wertpaket abgesandt worden, und zwar mit einer Wertangabe über 25.000,- DM und einem Gewicht von 1,1 kg.
Der Kläger erhielt auch ein Paket; er behauptet indes, dass dieses lediglich eine leere Holzbox beinhaltet habe, nicht aber die ersteigerte Uhr.
Am 07.01.2002 stellte der Kläger sowohl bei der österreichischen als auch bei der Deutschen Post Euro Express entsprechende Nachforschungsaufträge. Mit Schreiben vom 25. Juni 2002 lehnte die österreichische Post jede Haftung mit dem Hinweis auf f[…]


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