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 OLG Koblenz
Az: 6 U 150/06
Urteil vom 16.11.2006

In dem Rechtsstreit hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 05.10.2006 für Recht erkannt:
1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz wird hinsichtlich Ziff. 1. des Tenors des angefochtenen Urteils zurückgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 5.562,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.712,75 EUR vom 01.10.2004 bis zum 14.12.2005, aus 7.137,15 EUR vom 15.12.2005 bis zum 07.09.2006 und aus 5.562,5 EUR seit dem 08.09.2006 Zug um Zug gegen Übertragung der vom Kläger gehaltenen Kommanditeinlagen im Nennwert von 25.000,00 EUR an der M… V… F… GmbH & Co. Vermarktungs KG zu zahlen.

2. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, soweit die Beklagte in Ziff. 1. des Tenors des angefochtenen Urteils verurteilt worden ist, an den Kläger 1.575,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2005 zu zahlen. Ziff. 1. des Tenors des angefochtenen Urteils wird insofern teilweise aufgehoben

3. Hinsichtlich Ziff. 2., 3. und 4.des Tenors des angefochtenen Urteils wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

4. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12.01.2006 teilweise abgeändert wie folgt:

(1.) Der mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachte Zahlungsanspruch wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

(2.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.562,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.712,75 EUR vom 001.10.2004 bis zum 14.12.2005 aus 7.137,15 EUR vom 15.12.2005 bis zum 07.09.2006 und aus 5.562,5 EUR seit dem 08.09.2006 Zug um Zug gegen Übertragung der vom Kläger gehaltenen Kommanditeinlagen im Nennwert von 25.000,00 EUR an der M… V… F… GmbH & Co. Vermarktungs KG zu zahlen.

(3.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 525,00 EUR zu zahlen.

(4.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 472,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2004 zu zahlen.

(5.) die Beklagte wird verurteilt, folgende im vorliegenden Rechtsstreit von ihr bei Gericht eingereichten Schriftstüc[…]


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