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Schadensabrechnung (fiktive) – Verweis auf günstige Werkstatt

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Landgericht Münster
Az: 8 S 165/09
Urteil vom 17.12.2009

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.08.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts N, Aktenzeichen 7 C………., wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
G r ü n d e :
I.
Die Parteien streiten über restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 29.09.2008 auf der X-Straße in N. Die hierfür in vollem Umfang einstandspflichtige Beklagte hat den Schaden bis auf einen Restbetrag in Höhe von 458,86 € beglichen und die restliche Schadensersatzforderung zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Schadensgutachten, auf dessen Grundlage der Kläger seine Ersatzforderung errechnet, Stunden- und Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde lege, während diese Sätze bei einer Reparatur in der Firma T GmbH in X., die das Fahrzeug ebenfalls hätte sach- und fachgerecht hätte instandsetzen können, deutlich niedriger lägen. Wegen der weiteren Feststellungen wird auf das Urteil des Amtsgerichts N vom 18.08.2009 Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und sich insoweit auf den Standpunkt gestellt, der Kläger wäre gehalten gewesen, die ihm konkret genannte kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Hiergegen richtet sich die zugelassene Berufung des Klägers. Nach einem Hinweis der Kammer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009, Aktenzeichen VI ZR ##/##, hat der Kläger in der Berufungsinstanz weiter vorgetragen, dass er sein Fahrzeug bei der Firma C, einer markengebundenen Werkstatt, immer dann habe warten lassen, wenn dies erforderlich gewesen sei. Insoweit hat er eine Erklärung der Firma C vorgelegt, nach der er in den Jahren 2001 und 2003 jeweils eine Inspektion dort hat durchführen lassen. Ferner hat er Rechnungen vom 15.09.2005, 19.06.2007 und 03.04.2009 über die Durchführung von jeweils einem Kurztest bzw. den Einbau eines Eurofilters vorgelegt.

II.
Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg.

Ein weitergehender Anspruch des Klägers, der seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnet, ergibt sich vorliegend nicht. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.10.2009, VI ZR …[…]


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