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Rechtsanwälte Kotz GbR

Online-Unterhaltsberechnung

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Online-Unterhaltsberechnung – Ist das überhaupt sinnvoll?
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Ist aufgrund dieser Tatsache eine Online-Unterhaltsberechnung per E-Mail, per Telefon oder auf dem Postwege überhaupt möglich? Wie unsere langjährigediesbezügliche Erfahrung zeigt, ist in den meisten Fällen eine Unterhaltsberechnung auch auf diesem Wege möglich.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei einer Online-Unterhaltsberechnung können sie auf einem einfachen Weg, schnell und ohne eine Terminsvereinbarung eine Berechnung der bestehenden Unterhaltsverpflichtung erhalten. Auch fernab von Deutschland z.B. im Urlaub, bei einem Auslandsaufenthalt etc. können Sie sich so durch uns beraten lassen.

Für eine umfassende und rechtssichere Online-Unterhaltsberechnung benötigen wir jedoch einige Daten von Ihnen, die Sie uns zunächst zur Verfügung stellen müssen, bevor eine Berechnung erfolgen kann.

Wir bieten Ihnen:
1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Unterhaltsberechnung.

2. Kostensicherheit: Wir unterbreiten Ihnen auf Ihre Anfrage hin zunächst ein kostenloses Honorarangebot. Auf Ihren Wunsch hin, können wir Sie selbstverständlich sofort beraten. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich normalerweise nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG - Einführung). Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr  im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr  gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 € brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 â[…]


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