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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit getötetem Fußgänger und überhöhter Geschwindigkeit (85 km/h innerorts bei vorgeschriebenen 50 km/h)

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Landgericht Darmstadt
Az.: 7 S 39/99
Urteil verkündet am 26.05.1999
Vorinstanz: AG Dieburg – Az.: 21 C 1076/98

Im Namen des Volkes URTEIL
In dem Berufungsrechtsstreit hat das Landgericht Darmstadt, 7.Zivilkammer/ Berufungskammer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Mai 1999 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dieburg vom 27. Januar 1999 – Az.: 21 C 1076/98 – wird z u r ü c k g e w i e s e n
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.

TATBESTAND:
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird verzichtet (§ 543 Abs. 1 ZPO).

E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E
Die Berufung wurde form- und fristgerecht eingelegt und begründet, ist somit zulässig. In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg.
Die vom Amtsgericht vorgenommene Haftungsverteilung, wonach die Beklagten 75 % des aus dem Verkehrsunfall entstandenen Schadens tragen müssen, ist nicht zu beanstanden. Ergänzend zu den Ausführungen im amtsgerichtlichen Urteil ist noch folgendes zu bemerken:
1. Der Beklagte zu 1) ist innerorts mit einer Geschwindigkeit von 85 Stundenkilometern gefahren, wie sich aus den Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils ergibt. Nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog hätte dieses Verhalten ein Bußgeld von 200,– DM zur Folge gehabt und ein einmonatiges Fahrverbot. Allein diese Sanktion für das Verhalten des Beklagten zu 1), ohne daß es überhaupt zu einem Unfall gekommen wäre, zeigt, daß die Geschwindigkeitsüberschreitung als sehr gewichtig anzusehen ist. Hinzu kommt, daß bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern der Unfall schon dadurch vermieden worden wäre, weil Herr X beim Eintreffen des Wagens an der späteren Unfallstelle die Fahrbahn schon verlassen hätte, der Beklagte zu 1) also nichts, noch nicht einmal eine Bremsung, zur Unfallvermeidung hätte vornehmen müssen. Der Unfall wäre selbst noch bei einer Geschwindigkeit von 69 Stundenkilometern und einer Vollbremsung ver[…]


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