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Rechtsanwälte Kotz GbR

Streit um Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

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Hessisches Landesarbeitsgericht
Az.: 2 Sa 3/01
Verkündet am 19.06.2001
Vorinstanz: ArbG Frankfurt am Main – Az.: 1 Ca 8768/99

Das Hessische Landesarbeitsgericht , Kammer 2 in Frankfurt am Main hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 2001 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 06. November 2000 -1 Ca 8768199 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten um die richtige tarifliche Vergütung der Klägerin in ihrem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten im Zeitraum vom 01. Juni 1996 bis 15. Juli 1999.
Die am 07. März 1937 geborene Kläger hat, nachdem sie das Gymnasium mit der „Mittleren Reife“ verlassen hatte, erfolgreich die Höhere Handelsschule besucht. Nach einer vom 01. Oktober 1990 bis 28. Februar 1991 befristeten Tätigkeit im Wahlamt der Beklagten bewarb sie sich auf die unter der Nummer 3206 0005 von der Beklagten mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe (Vg) VI b BAT nebst VZ (Vorzimmerzulage) von 120,00 DM brutto im Monat ausgeschriebene Stelle einer Büroangestellten im Vorzimmer des Leiters des X und wurde vom für das Museum zuständigen Amt für Wissenschaft und Kunst der Beklagten dem Personal- und Organisationsamt zur Einstellung vorgeschlagen. Als auf der Stelle auszuübende Tätigkeit war in der Ausschreibung angegeben:
„Vorzimmerdienst für den Leiter des Terminkoordination, Telefonauskünfte, Erledigung der deutschen und fremdsprachigen Korrespondenz und Schreibarbeiten, Führung der Karteien, Organisation des Versandes von Einladungen etc., sonstige Sekretariatsarbeiten“, und als Anforderungen:
„Abgeschlossene Ausbildung zur Stenosekretärin bzw. kaufmännische oder Verwaltungsausbildung; sehr gute englische Sprachkenntnisse, Französischkenntnisse; sehr gute Fertigkeiten im Maschineschreiben und für die Zukunft Kenntnisse in Textverarbeitung (EDV); Flexibilität und Belastbarkeit; Organisationstalent und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten; gute Allgemeinbildung und Umgangsformen; überdurchschnittliche Einsatzberei[…]


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