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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitszeugnis – Ergänzungsanspruch auf übliche Formulierungen

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BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 9 AZR 632/07
Urteil vom 12.08.2008

Leitsätze:
Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. November 2006 - 6 Sa 963/05 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bis zum 31. März 2003 als Tageszeitungsredakteur bei der Beklagten beschäftigt. Zwischen den Parteien war ein Kündigungsrechtsstreit anhängig, der am 6. Dezember 2004 vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht vergleichsweise beigelegt wurde. In Ziffer 4 dieses Vergleichs heißt es:
„Die Beklagte erteilt dem Kläger ein Zeugnis, mit dem diesem gute Führung und Leistung bescheinigt werden.“
In dem zuletzt unter dem 31. März 2003 erteilten Zeugnis heißt es auszugsweise:
„Herr E arbeitete sich schnell in neue Fachgebiete ein und kann diese journalistisch verwerten. Er erschließt in kurzer Zeit Gesprächspartner und kann deren Informationen redaktionell umsetzen. Herr E ist stilsicher, hat Sprachgefühl, beherrscht in Theorie und Praxis die journalistischen Genres, kann aus aktuellen Erfordernissen journalistische Themen ableiten, deren politische Bedeutung erfassen und redaktionell sowie medienspezifisch umsetzen. Sein Schreibstil ist sachlich, originell, verständlich und variabel.
Bei seiner journalistischen Tätigkeit für unser Haus zeichnete sich Herr E durch gründliche Recherche sowie zielstrebige[…]


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