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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitszeiten – betrügerischen Manipulation – Kündigung

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main
AZ.: 18/2 Ca 4896/03
Urteil vom 30.11.2004

In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Kammer 18, auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2004 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf Euro 23.244,00 festgesetzt.
Die Berufung hinsichtlich des Klageantrages zu 2) wird nicht zugelassen. Die Statthaftigkeit der Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt hiervon unberührt.

Tatbestand:
Der Kläger wehrt sich gegen die Kündigungen der Beklagten vom 08. Mai 2003 und vom 11. Juni 2003, er begehrt Weiterbeschäftigung.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit November 1999 als Sachbearbeiter tätig. Der Kläger ist … Jahre alt, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhaltverpflichtet. Er erzielt ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von € 46.000,–. Der Kläger ist seit dem 20. März 2000 im Bereich Settlement Banking Domestic beschäftigt.
Der Betrieb der Beklagten befindet sich im Börsengebäude in Frankfurt am Main. Im Börsengebäude befinden sich weitere Konzerngesellschaften der Deutschen Börse. Die Mitarbeiter sämtlicher im Börsengebäude ansässiger Unternehmen müssen beim Betreten des Gebäudes mittels entsprechender Zutrittskarten ihre Zutrittsberechtigung im Eingangsbereich an speziellen Zutrittskontrollgeräten nachweisen. Im Rahmen der Zutrittskontrolle werden die Zutrittszeiten erfasst, zu denen die Mitarbeiter tatsächlich das Börsengebäude betreten, bzw., verlassen. Der Kläger besitzt ebenfalls eine solche Zutrittskarte. Die Zutrittsdatenerfassung erfolgt automatisch und kann vom Mitarbeiter nicht beeinflusst werden.
Die Mitarbeiter der Beklagten arbeiten in Gleitzeit. Bei der Beklagten, findet
deshalb das Personalwirtschaftssystem SAP/R3-Modul HR Anwendung. In diesem weiteren System werden die Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter der Beklagten erfasst. Für die Zeitangabe im Personalwirtschaftssystem SAP/R3-Modul HR sind zunächst die Mitarbeiter selbst verantwortlich. Die Zeiterfassung ist möglich, einerseits durch Benutzung, entsprechender Kontrollgeräte beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten der Beklagten[…]


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