Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsrecht 2010 – Fragen und Antworten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

 
1. unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch:
Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann der Arbeitgeber bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht nach § 123 BGB anfechten. Unzulässig sind u.a. Fragen nach: Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen (Ausnahme z.B. Kassiererin), Vermögensverhältnissen, persönlichen Lebensverhältnissen (Heirat, Lebensgemeinschaft, sexueller Ausrichtung, Religion etc.), Aidserkrankung (umstritten), Gesundheitszustand (nur wenn es sich auf die konkrete Stelle bezieht), Schwangerschaft (bei unbefristetem Arbeitsverhältnis).

2. Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers:
Der Arbeitnehmer hat über die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Hinweis oder einer konkreten Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

3. Überstunden:
Überstunden leistet ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zusätzliche Arbeit leistet und diese Arbeiten von seinem Arbeitgeber veranlasst oder geduldet wurden. Die Darlegungs- und Beweislast beim Streit über getätigte Überstunden liegt beim Arbeitnehmer. Er muss zeitlich und örtlich darlegen, wann und wie viele Überstunden er getätigt sowie wer die Überstunden angewiesen hat.

4. Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld:
Sind nicht selbstverständlich. Ein Anspruch besteht nur, wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt oder eine diesbezügliche betriebliche Übung im Betrieb besteht.

5. Abmahnung:
Eine Abmahnung ist die Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein vertragswidriges Verhalten sofort zu beenden sowie die Androhung, dass im Wiederholungsfalle der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Der Arbeitnehmer muss vor Ausspruch der Abmahnung von dem Arbeitgeber zum Vorfall an[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv