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Eine zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nach dem Ende einer Schulungsmaßnahme geschlossene Rückzahlungsvereinbarung über Aus- und Fortbildungskosten ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die betriebsnützliche Maßnahme nicht vergütet hat (BAG, Urteil vom 15.09.2009, Az.: 3 AZR 173/08).[…]