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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unleserlichkeit des amtlichen Kennzeichens in Netphen-Deuz

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Vorgeworfener Verstoß:

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war


System zur Messung:

Einheitensensor ES 3.0


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

15.10.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 15.10.2017 in Netphen-Deuz auf der Kölner Straße, in Fahrtrichtung Netphen ein Fahrzeug in Betrieb genommen zu haben, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung konnte das amtliche Verkehrskennzeichen aufgrund einer Verschmutzung mit Dreck nur schwer abgelesen werden und daher wurde die Mutmaßung aufgestellt, dass amtliche Kennzeichen am Fahrzeug unseres Mandanten sei mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen gewesen.

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