Das deutsche Bodenschutzrecht existiert bereits seit dem Jahre 1999 und regelt den Umgang mit jenen Ablagerungen auf Grund und Boden, die Gefahren für die Umwelt oder die Bevölkerung darstellen können. Die sogenannten Altlasten umfassen somit Abfälle im weiteren Sinne, die eine Verunreinigung des Bodens, auf welchem sie gelagert wurden, hervorrufen haben. Die Verschmutzung des Bodens stellt für den Mensch und die Umwelt eine so große Gefahr dar, dass dieser nicht ohne Weiteres genutzt werden kann.
Beispiele für Altlasten und deren Folgen
Entsorgung von Altlasten: Altlastenproblematik beim Grundstückskauf
Die nicht sachgemäße Entsorgung beispielsweise giftiger Stoffe kann zu einer Kontaminierung des Bodens führen. Tiere und Pflanzen kommen mit der kontaminierten Fläche in Kontakt und verlieren ihren gesunden Lebensraum. Auch die Altlasten in den Meeren sind eine Gefahr für ihre Bewohner und damit auch für die Erde. In Hinblick auf alltägliche Bauten, wie Wohnraum oder gewerblich genutzte Fläche, stellen Altlasten in erster Linie ein finanzielles Problem dar. Aus baurechtlicher Sicht kann die Entsorgung von Altlasten, die ein Grundstück beispielsweise mit Chemikalien verseuchen, richtig teuer werden. Neben der Gefahr, dass die Altlasten die Gesundheit der Menschen gefährden, erzeugen sie sehr hohe Entsorgungs- und Sanierungskosten. Das Bundes-Bodenschutzgesetz bezeichnet auch jene Grundstücke als mit Altlasten versehen, auf denen in früheren Jahren eine Tankstelle oder eine Mülldeponie betrieben wurde. Auch alte Fabrikgelände fallen in diese Kategorie, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine Verunreinigung des Bodens vorliegt. Eine tatsächliche Altlast liegt nach § 2 Abs. 5 BBodSchG aber nur dann vor, wenn von den dort gelagerten Abfällen eine wirkliche Gefahr für Mensch und Umwelt vorliegt.
Haftung und Sanierung von Altlasten