Bisher mussten Mieter die Abgaben für das Heizen mit Erdgas und Öl alleine tragen. Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter jedoch auch an diesen Kosten beteiligen. Ein neues Stufenmodell regelt die Aufteilung der Kosten entsprechend der energetischen Qualität eines Gebäudes. Das Gesetz wurde bereits vom Bundesrat verabschiedet.
Klimaabgabe: Entlastung für Mieterinnen und Mieter
Jüngst wurde als Reaktion auf den Klimawandel und zur Bekämpfung eben jenes in Deutschland die CO₂-Steuer eingeführt, welche natürlich weitreichende Konsequenzen für das Heizen hierzulande hat. Das Heizen wurde durch die CO₂-Steuer natürlich kostspieliger und bislang war es so, dass Mieter die Abgabe vollständig alleinig tragen mussten. Mit dem Jahr 2023 jedoch wird ein vollständig neues Stufenmodell eingeführt, welches für Vermieter erhebliche Folgen hat. Durch das neue Stufenmodell werden die Vermieter nunmehr auch finanziell in die CO₂-Abgabe eingebunden.
Um was genau handelt es sich bei der CO₂-Steuer eigentlich?
Die CO₂-Steuer ist ein fester Bestandteil des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches mit dem 01.01.2021 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die CO₂-Abgabe wird dabei sowohl auf das Öl als auch auf das Gas gleichermaßen erhoben. Die Höhe der Abgabe beläuft sich auf 25 Euro je CO₂-Tonne. Dementsprechend erhöhen sich die Kosten für diejenigen Bürger, welche beispielsweise durch Autofahrten oder durch verstärktes Heizen höhere CO₂-Werte erzeugen, merklich im Vergleich zu sparsameren Bürgern. Die Abgabe verfolgt die Zielsetzung, die entsprechenden Emissionen zu verringern und damit der Erderwärmung sowie auch die Meeresversauerung entgegenzuwirken. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Abgabe bis auf das Jahr 2025 festgelegt und wird auch konstant erhoben.
Aktuell herrscht europaweit eine Energiekrise, welche die Bundesregierung zum Handeln zwang. Im Zuge des dritten Entlastungspakets, welches die Bürger aufgrund der hohen Inflation entlasten soll, wurde daher der Preis für die CO₂-Abgabe nicht – wie ursprünglich geplant – zum 01.01.2023 erhöht. Diese Erhöhung wird erst mit dem 01.01.2024 in Kraft treten.
Das Stufenmodell im Detail
Aktuell ist die CO₂-Steuer noch auf den Mieter alleinig umgemünzt. Mit dem 01.01.2023 jedoch gibt es ein Stufenmodell, welches insgesamt zehn Stufen beinhaltet. Hierdurch soll eine Entlastung für den Mieter geschaffen werden. Der Grundgedanke hinter dem Stufenmodell liegt in dem Umstand, dass ein Gebäude mit einer schlechten Energiebilanz für den V[…]