Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fiktive Abnahme Werkvertrag – Annahmeverzug mit Nachbesserung

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 U 64/20 – Urteil vom 10.12.2021

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise geändert.

Das Versäumnisurteil vom 16.01.2020 wird aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 804,70 € zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2018 sowie 78,90 € vorgerichtlicher Kosten verurteilt worden ist.

Hinsichtlich des Betrages von 804,70 € wird die Beklagte unter Zurückweisung des uneingeschränkten Zahlungsantrags und der Zinsforderung insoweit zur Zahlung an die Klägerin Zug um Zug gegen die Beseitigung folgender Mängel in den Büroräumen verurteilt:

An der von der Tür aus rechten Wand des Büros sind Pickel unter dem Gewebe oberhalb der ersten Leuchte und links unterhalb der zweiten Leuchte sichtbar. Weiter ist dort oberhalb der Wandlampe eine Delle im Untergrund sichtbar. An der Türwand ist zwischen Tür und Schrank im Bereich des Nagels eine Gewebefalte vorhanden.

An der Fußleiste in der rechten Leibungsseite der Balkontür ist an der Außenecke eine Holzfehlstelle und in der Fläche, an der großflächig der Lack abgeplatzt war, ist die neu aufgetragene Lackschicht im Randbereich hochgekommen. An der Fußleiste an der Türwand zwischen Tür und Schrank befindet sich eine Holzfehlstelle und die Oberseite ist unsauber gearbeitet.

Bei dem Anschluss an die Wand ist die Unterseite der NMC-Leiste mit Wandfarbe statt weiß gestrichen worden. Im Bereich der linken Bürowand von der Tür aus gesehen wurde mit der Wandfarbe in die Decke/den Sturz hineingemalt. Am rechten Fensterflügel des linken Fensters befindet sich ein Farbfleck.

Am rechten Heizkörper sind an den unteren Vorderkanten Bereiche nachzulackieren.

An dem aus dem Büroraum kommend rechten Fenster im Treppenhaus ist die obere Abschlussleiste zur Decke hin nicht deckend gestrichen. An der rechten Fensterseite befinden sich Übermalungen mit der Lackfarbe in den Wandbereich hinein oder die Abklebung ist zu entfernen und der Bereich nachzuarbeiten. An dem aus dem Büroraum kommend linken Fenster scheint der Untergrund durch.

Hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten wird die Klage in Höhe des Teilbetrages von 78,90 € abgewiesen.

Die Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils vom 16.01.2020 im angefochtenen Urteil erstreckt sich danach nur auf die Verurteilung zur Zahlung von 3.256,47 € nebst Zinsen in Hö[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv