Wenn Fahrfehler zur Schadensersatzpflicht führen
Am 17. Dezember 2018 kam es in Bremerhaven zu einem Verkehrsunfall, in dessen Folge sich die Parteien um die Pflicht der Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz stritten. Der Kläger hatte an einer Einmündung Vorfahrt gewähren müssen, als die Beklagte zu 1 ihren Abbiegebogen zu eng nahm und es zur Kollision der Fahrzeuge kam. Bislang sind dem Kläger diverse Kosten entstanden, während die Beklagte zu 2) als Versicherer des Fahrzeugs der Beklagten zu 3) agiert.
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Schuldfrage und Ansprüche geregelt
In einem komplexen juristischen Verfahren hat das Amtsgericht Bremerhaven (Az.: 56 C 671/19) am 15. Dezember 2021 entschieden, dass die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner in unterschiedlichen Größenordnungen für die Schäden aufkommen müssen, die dem Kläger durch den Unfall entstanden sind. Dabei wurden sowohl Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall als auch Anmelde- und Schilderkosten in die Urteilsbegründung miteinbezogen.
Wie die Gerichtskosten verteilt wurden
Das Urteil sieht vor, dass der Kläger 22% der Kosten des Rechtsstreits trägt, während die Beklagten zu 1) und zu 2) für die restlichen 78% aufkommen müssen. Etwaige Kosten der ehemals Beklagten zu 3) hat der Kläger zu tragen. Die Summe der Streitigkeit wurde auf 4.317,76 € festgesetzt.
Vollstreckbarkeit des Urteils und Absicherung
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wurde zudem gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Fall zeigt, wie ein Verkehrsunfall zu einem juristischen Streit mit weitreichenden Konsequenzen für die beteiligten Parteien führen kann. Während für den Kläger diverse Kosten entstanden sind, mussten sich die Beklagten ihrer Schuld und der Verantwortung für Schäden, die dem Kläger durch den Unfall entstanden sind, stellen und entsprechende Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen leisten.
Das vorliegende Urteil
AG Bremerhaven – Az.: 56 C 671/19 – Urteil vom 15.12.2021
1. Die Beklagten z[…]