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VG Augsburg – Az.: Au 3 K 12.718 – Gerichtsbescheid vom 01.08.2012
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist Halter des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ….