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Arbeitsunfall – Tinnitus als Folge einer bei einem Verkehrsunfall erlittenen HWS-Distorsion

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Umstrittene Arbeitsunfall-Folge: Kann Tinnitus anerkannt werden?
In einem Verkehrsunfall im Jahr 2009 erlitt ein selbstständiger Taxiunternehmer eine HWS-Distorsion und entwickelte später einen Tinnitus, dessen Anerkennung als Arbeitsunfallfolge zwischen ihm und der Unfallversicherung umstritten ist. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte somit die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Tinnitus nicht als Unfallfolge anerkannt wird (Az.: L 3 U 57/11).

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 U 57/11 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein selbstständiger Taxiunternehmer erlitt 2009 bei einem Verkehrsunfall eine HWS-Distorsion.
Später trat bei ihm ein Tinnitus auf, dessen Ursache in dem Unfall vermutet wurde.
Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Tinnitus als Arbeitsunfallfolge ab, da keine weiteren objektivierbaren Symptome vorlagen.
Der Kläger focht diese Entscheidung an, konnte jedoch weder vor dem Sozialgericht noch in der Berufung Erfolg erzielen.
Ein Sachverständigengutachten stellte zwar eine geringe Hörminderung und ein Ohrgeräusch fest, jedoch wurde kein direkter kausaler Zusammenhang mit dem Unfall festgestellt.
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte, dass der Tinnitus nicht als Folge des Arbeitsunfalles anerkannt wird.
Der Fall betont die Wichtigkeit objektivierbarer medizinischer Befunde bei der Anerkennung von Unfallfolgen.
Die rechtlichen Erwägungen basierten auf der Prüfung vorhandener medizinischer Gutachten und der rechtlichen Interpretation des Kausalzusammenhangs.


Unfallfolgen richtig einschätzen
Tinnitus, ein ständiges Ohrgeräusch, kann viele Ursachen haben. Häufig geht er auf Lärmbelastungen oder Hörschäden zurück. Doch auch Verkehrsunfälle mit Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS) können zu diesem quälenden Dauerton führen.

Wie Arbeitsunfälle mit Gesundheitsstörungen in Zusammenhang stehen, ist eine heikle rechtliche Frage. Betroffene müssen oft mühsam für eine Anerkennung als Unfallfolge kämpfen. Entscheidend sind stichhaltige medizinische Befunde und der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs


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