Gerichtsurteil bestätigt Echtheit von handschriftlichem Testament
Zusammenfassung: Im Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg, Aktenzeichen 3 Wx 5/12, wurde die Beschwerde eines Sohnes gegen die Echtheit des von seinem verstorbenen Vater hinterlassenen Testaments abgewiesen, das den Sohn enterbte und stattdessen die Lebensgefährtin und deren Tochter als Erbinnen einsetzte. Nach ausgiebiger Beweisaufnahme, einschließlich eines Sachverständigengutachtens, bestätigte das Gericht, dass das Testament echt und vom Erblasser eigenhändig verfasst und unterschrieben wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Echtheit des Testaments bestätigt: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat bestätigt, dass das umstrittene Testament, welches den Sohn des Erblassers enterbt, von diesem eigenhändig verfasst und unterschrieben wurde.
Beschwerde zurückgewiesen: Die Beschwerde des enterbten Sohnes gegen die Erteilung des Erbscheins für die Lebensgefährtin und deren Tochter wurde abgewiesen, und das Gericht hat keine vernünftigen Zweifel an der Echtheit des Testaments.
Bewertung durch Sachverständige: Ein forensischer Schriftsachverständiger bewertete die Urheberschaft des Erblassers am Testament als höchst wahrscheinlich, nachdem mehrere Schriftproben in die Untersuchung einbezogen wurden.
Kein Nachweis von Täuschung: Das Gericht fand keine hinreichenden Beweise dafür, dass das Testament unter falschen Umständen oder durch Täuschung entstanden ist.
Streit um Lebensgemeinschaft: Die Lebensgefährtin des Erblassers und deren Tochter haben substantiiert dargelegt, bis zum Tod mit dem Erblasser in einer Lebensgemeinschaft gelebt zu haben, was vom enterbten Sohn nicht widerlegt werden konnte.
Bedeutung der Sachverständigenbewertung: Die Expertise des Schriftsachverständigen spielte eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Echtheit des Testaments.
Gerichtliche Bewertung: Das Gericht legte dar, dass die Überzeugung von der Echtheit des Testaments einen Grad von Gewissheit erreicht hat, der vernünftige Zweifel ausschließt.
Testamentsform und Anforderungen
Die letztwillige Verfügung durch ein handschriftliches Testament ist in Deutschland gesetzlich […]