Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturz in Thermalbad bei geringen Höhenunterschieden im Bodenbelag

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Ein Besucher eines Thermalbades muss damit rechnen, dass es in diesem geringe Höhenunterschiede im Bodenbelag (wenige Millimeter) gibt. Dies muss der Besucher hinnehmen und sich auf diese Höhenunterschiede einstellen. Fällt er aufgrund eines solchen geringen Höhenunterschiedes, so kann er kein Schmerzensgeld gegenüber dem Thermalbadbetreiber geltend machen (LG Coburg, Urteil vom 28.07.2010, Az: 21 O 249/10). Erst mit Höhenunterschieden von über 2cm im Bodenbelag muss ein Besucher nicht mehr rechnen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv