Fahrerlaubnisentzug bei Drogenkonsum – Schwangerschaft kein Ausnahmegrund
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde einer Frau zurück, die trotz nachgewiesenen Drogenkonsums ihre Fahrerlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung behalten wollte; die Fahrerlaubnisentziehung stützte sich dabei auf den Konsum von Metamphetamin, welcher die Fahrungeeignetheit gemäß der Regelvermutung zur Folge hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Beschwerde der Antragstellerin wurde abgelehnt; sie muss die Kosten des Verfahrens tragen und der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgelegt.
Die Fahrerlaubnisentziehung bezog sich auf den Konsum von Metamphetamin, festgestellt durch eine Blutprobe während einer Verkehrskontrolle.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass keine Ausnahmeregelungen gemäß § 3 Abs. 3 StVG oder der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorliegen.
Die Schwangerschaft der Antragstellerin wurde als Argument für eine Ausnahmeregelung angeführt, allerdings sah die Behörde aufgrund fortgesetzten Drogenkonsums keine Grundlage für eine Ausnahme.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die Antragstellerin wegen Cannabiskonsums stützte die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich.
Trotz eines drogenfreien Urinbefunds kurz nach der Anhörung verneinte das Gericht eine Verhaltensänderung bei der Antragstellerin.
Drogenmissbra und Fahrtauglichkeit
Der Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis oder Amphetaminen kann gravierende Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben. Neben akuten Beeinträchtigungen der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit spricht ein solches Konsumverhalten oft für eine Suchtproblematik, die eine dauerhafte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
In solchen Fällen ist die Fahrerlaubnisentziehung eine mögliche Konsequenz. Dabei spielen neben dem konkreten Substanzkonsum auch Faktoren wie Schwangerschaft oder mögliche Ausnahmeregelungen eine Rolle. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
➜ Der Fall im Detail
Regelvermutung und Entziehung der Fahre[…]