Heizungsstreit: Gericht kippt Teil der Mehrkosten-Forderung
Im vorliegenden Fall hat das OLG Hamm entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner den Kläger für Mehrarbeiten bei der Errichtung einer Heizungsanlage entschädigen müssen, jedoch unter der Bedingung der Übergabe spezifischer Wartungs- und Bedienungsunterlagen. Das Gericht hat das Urteil des Landgerichts Münster abgeändert, wobei einige Ansprüche des Klägers anerkannt, andere jedoch aufgrund von Beratungsfehlern und der Unwirtschaftlichkeit eines überdimensionierten Speichers zurückgewiesen wurden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Hamm hat im Fall Az.: I-17 U 185/12 entschieden, dass die Beklagten den Kläger für Mehrarbeiten bei der Installation einer Heizungsanlage entschädigen müssen, allerdings unter bestimmten Bedingungen bezüglich der Übergabe von Wartungs- und Bedienungsunterlagen.
Die Revision des Landgerichts Münster Urteils erfolgte aufgrund teils erfolgreicher Berufung der Beklagten, wobei einige Ansprüche des Klägers anerkannt wurden, andere jedoch wegen Beratungsfehlern und der Unwirtschaftlichkeit eines überdimensionierten Speichers abgelehnt wurden.
Die Beklagten konnten teilweise Erfolg erzielen, indem überdimensionierte Speicherkapazitäten und unzureichende Beratung durch den Kläger aufgezeigt wurden, was zu einer Kürzung der geforderten Summe führte.
Zusätzlich wurde ein Schadensersatzanspruch der Beklagten anerkannt, der sich auf fehlerhafte Installation und Beratung bezog.
Die Kostenverteilung der Rechtsstreitigkeiten wurde detailliert geregelt, wobei die Beklagten einen Teil der Kosten sowohl der ersten als auch der zweiten Instanz zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, bietet jedoch detaillierte Anweisungen zur Kostenaufteilung und legt fest, unter welchen Bedingungen bestimmte Zahlungen zu leisten sind.
Rechtliche Fallstricke bei Heizungsanlagen
Heizungsinstallationen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Auftragnehmern und Bauherren. Die Komplexität der Anlagen sowie mögliche Beratungsfehler können zu kostspieligen Mehrarbeiten führen. Oft streiten die Parteien über die Vergütungspflicht für diese zusätzlichen Leistungen.
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