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1008 VV RVG – das bedeutet dieser Zusatz

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Für seine Tätigkeit erhebt ein Rechtsanwalt Gebühren, die als Vergütung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) basieren. In diesem Gesetz sind sehr genau definierte Vorschriften enthalten, in welcher Höhe und wann genau der Rechtsanwalt zu einer Leistungsabrechnung berechtigt ist. Dem RVG kommt dabei eine sehr wichtige Bedeutung zu, denn durch dieses Gesetz wird den Mandanten die Fairness und Transparenz der Rechtsanwaltsvergütung gewährleistet. Bedingt durch den Umstand, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung nicht auf der Basis der Willkür erheben darf, schafft das RVG eine Rechtssicherheit und wirkt gebührenbezogenen Streitigkeiten präventiv entgegen.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Vorschrift 1008 VV RVG regelt die angemessene Vergütung von Rechtsanwälten bei der Vertretung mehrerer Mandanten in derselben Angelegenheit, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) definiert die Basis für die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Leistungen erheben darf, und garantiert damit Fairness und Transparenz in der Vergütung.
Der Zusatz 1008 VV RVG regelt speziell die Vergütung eines Rechtsanwalts bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber, um sicherzustellen, dass alle Mandanten rechtlich qualifiziert vertreten werden.
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt einen tatsächlichen Mehraufwand durch die Mehrvertretung voraus, der nach bestimmten Kriterien zu bewerten ist.
Die Definition des „Auftraggebers“ nach §7 Abs. 2 RVG wird im Kontext von 1008 VV RVG wichtig, insbesondere bei der Vertretung von Personengesellschaften oder Eheleuten in derselben Angelegenheit.
Nur bestimmte Gebühren sind nach 1008 VV RVG erhöhungsfähig, dazu gehören die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr, die Termingebühr und die Einigungsgebühr.
Geschäftsgebühren und Verfahrensgebühren haben unterschiedliche Grundlagen und Bedingungen für ihre Berechnung.
Nicht alle Gebühren können nach 1008 VV RVG erhöht werden; dazu gehören Gebühren, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
Die Vorschrift 1008 VV RVG ist für Rechtsanwälte von hoher Bedeutung, da sie eine angemessene Vergütung für den Mehraufwand durch Mehrvertretung ermöglicht, allerdings innerhalb eines festgelegten Rahmens.
Für Mandanten kann die Mehrvertretung sowohl Vorteile (gemeinsame Vertretung) als auch Nachteile (höhere Kosten) haben.
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