Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Veräußerungsbeschränkungsaufhebung – Nachweis nur per Versammlungsprotokoll

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Formelle Anforderungen für Aufhebung von Veräußerungsbeschränkungen
In einem Urteil des Kammergerichts mit dem Aktenzeichen 1 W 380/22 vom 1. August 2023 wurde entschieden, dass die Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum nur durch Vorlage eines Versammlungsprotokolls mit öffentlich beglaubigten Unterschriften bestimmter Personen nachgewiesen werden kann. Dieses Protokoll muss neben der Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Tag der Versammlung und dem Beschlussinhalt auch das Abstimmungsergebnis zu dem einzutragenden Beschluss enthalten.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 380/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beschwerde gegen die Forderung des Grundbuchamts, ein vollständiges Versammlungsprotokoll vorzulegen, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht bestätigte, dass ein Auszug aus dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung ausreichend ist, sofern er bestimmte Informationen enthält.
Notwendig ist die Vorlage eines Protokolls mit öffentlich beglaubigten Unterschriften gemäß § 24 Abs. 6 WEG.
Der Beschluss muss den Tag der Versammlung, die Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Beschlussinhalt und das Abstimmungsergebnis enthalten.
Ziel war die Löschung einer Veräußerungsbeschränkung, die durch die Teilungserklärung in den Wohnungsgrundbüchern eingetragen war.
Das Grundbuchamt forderte die Vorlage des Protokolls mit den beglaubigten Unterschriften zur Überprüfung des Beschlusses.
Der Beschluss zur Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung muss durch eine Niederschrift mit beglaubigten Unterschriften nachgewiesen werden.
Das Gericht klärte, dass der gesamte Verlauf der Versammlung nicht dokumentiert werden muss, lediglich der relevante Beschluss und das Abstimmungsergebnis sind erforderlich.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, und der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 5.000 EUR festgesetzt.


Veräußerungsbeschränkungen im Wohnungseigentum
Bei Immobilien im Wohnungseigentum können Veräußerungsbeschränkungen in der Teilungserklärung festgelegt werden. Diese Beschränkungen regeln die Möglichkeiten zum Verkauf oder zur Übertragung der Eigentumswohnung. Solche Klauseln dienen oftmals dazu, die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beeinflussen u[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv