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Rechtsanwälte Kotz GbR

Meineid – minder schwerer Fall – staatliches Mitverschulden

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AG Rudolstadt,Az.: 210 Js 22526/11 – 1 Ls, Urteil vom 29.06.2015

Der Angeklagte wird wegen Meineids in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 154, 258 Abs. 1 und 4,22,23,52 StGB.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Pop Paul-Catalin /Shutterstock.com

Der heute 65 Jahre alte Angeklagte, welcher den Beruf des Schuhmachers erlernt hat und zuletzt bis zum Jahre 2012 als Hausmeister im Finanzamt Pößneck beschäftigt war, ist unterdessen verrentet. Der Angeklagte, der mit seiner Ehefrau Elke Sitte zusammenlebt, bezieht eine Altersrente in Höhe von rund 1.000,00 Euro.

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

II.

Am 10.07.2010 gegen 23.45 Uhr begab sich der Rentner G. K. zu dem Gartengrundstück der Eheleute R. und W. G. in der Kleingartenanlage … in Rudolstadt-Schwarza, um seine Gartennachbarn, mit denen seit 15 Jahren ein erbitterter Nachbarschaftsstreit tobt, zur Rede zu stellen, weil er sich von diesen belästigt und beleidigt fühlte. Als deren Besucherin P. B., die gerade das Grundstück der Familie G., auf dem ein Grillabend veranstaltet und bei dieser Gelegenheit gemeinsam das Fußballweltmeisterschaftsspiel Uruguay gegen Deutschland in Südafrika angeschaut worden war, verlassen wollte, ihm am Gartentor entgegenkam, schob G. K., der sich zuvor mit einem 3 cm dicken und 1 m langen Holzstock bewaffnet hatte, P. B. zur Seite, während er ihr den Knüppel mit der rechten Hand vor das Gesicht hielt. Weil P. B. schrie, G. K. solle seine Pfoten von ihr wegnehmen und sie nicht anfassen, eilte ihr W. G. zu Hilfe, indem er G. K. den Unterarm gegen den Hals drückte und ihn auf diese Weise von der Frau zurückdrängte. Mit dem Ausruf: „Hilfe, der würgt mich!“ schlug G. K., welcher den Angeklagten in seinen Garten gebeten hatte, um als Zeuge für die Übergriffe seiner Nachbarn zur Verfügung zu stehen, daraufhin wiederholt wuchtig mit dem Holzstock auf W. G., den er am Kopf und Rumpf traf, ein, bis dieser zu Boden stürzte. Anschließend versetzte G. Knopf dem am Boden liegenden Tatopfer zahlreiche kräftige Schläge mit einer 25 cm langen Taschenlamp[…]


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